EnEV 2009 und 2012

Hohe Energieeffizienz durch intelligente Wärmedämmung angestrebt
Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor, dass im Gebäudebereich der heutige Wärmebedarf bis 2020 um 20 Prozent reduziert und die Energieeffizienz deutlich gesteigert wird. Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf um etwa 80 Prozent sinken und über reduzierten Wärmebedarf der Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein.
Dazu muss die energetische Sanierungsrate im Gebäudebestand von jetzt 1 auf 2 Prozent verdoppelt werden. Entsprechend geht es auf der energetischen Anforderungsspirale unaufhaltsam nach oben. Das Motto lautet: immer dichter, immer effizienter und immer mehr erneuerbare Energien. Das hat natürlich Auswirkungen auf Altbausanierung und aktuelle Bauvorhaben, so dass eine intelligente Wärmedämmung immer wichtiger wird.
Die zurzeit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 ist nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu den angestrebten Klimazielen. Mit der EnEV 2012 steht bereits die nächste Verschärfung auf der Agenda. Die energetischen Anforderungen der EnEV 2009 liegen rund 30 Prozent über denen der EnEV 2007. Die kommende EnEV 2012 wird das geforderte Niveau der EnEV 2009 noch einmal um 30 Prozent unterbieten und beim Energiesparen helfen.
Neubauten
Für Neubauten wird der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf im Vergleich zur gültigen EnEV 2007 um durchschnittlich 30 Prozent verringert. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss um rund 15 Prozent besser sein als in der derzeit gültigen Verordnung.
Altbauten
Auch für Altbauten gelten künftig verschärfte Anforderungen: Wenn größere Umbauarbeiten am Dach, an der Fassade oder an den Fenstern durchgeführt werden, müssen die geänderten Bauteile um 30 Prozent bessere Wärmedämmeigenschaften aufweisen, als es die Anforderungen der bisherigen EnEV vorsahen. Alternativ kann sich der Bauherr dafür entscheiden, den Jahres-Primärenergiebedarf des Gebäudes durch eine effektive Modernisierung auf einen festgelegten Wert zu senken, der 30 Prozent unter dem der bisher gültigen EnEV liegt. Zusätzlich muss in diesem Fall die Gebäudehülle insgesamt um 15 Prozent besser gedämmt sein als nach EnEV 2007.
Des Weiteren wurden für Altbauten hinsichtlich energieeffizienten Sanierens die Nachrüstpflichten verschärft und ausgeweitet. Bis Ende 2011 müssen entweder das Dach oder begehbare Geschossdecken wärmegedämmt werden. Für nicht begehbare Geschossdecken gilt schon länger eine Dämmpflicht. Wird diese erst nach Inkraftreten der EnEV 09 erfüllt, muss die Wärmedämmung höheren Qualitätsanforderungen genügen. Ausgenommen von den Vorschriften zur Wärmeisolierung der oberen Geschossdecken sind nur Eigentümer von selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, sofern nach dem 1. Februar 2002 kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
Konsequente Überwachung der EnEV
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Energieeffizienz wird künftig konsequent überwacht. Bei heizungstechnischen Anlagen überprüft der Bezirksschornsteinfeger, ob etwaige Nachrüstverpflichtungen oder die EnEV-Anforderungen bei der Neuinstallation einer Heizanlage eingehalten wurden. Ersatzweise kann der Hauseigentümer eine so genannte Unternehmererklärung vorlegen. Denn für bauliche und anlagentechnische Sanierungsarbeiten (z.B. Maßnahmen zur Wärmedämmung) muss der Handwerker oder Architekt schriftlich die Einhaltung der EnEV bestätigen. Verstöße, auch die Verwendung unkorrekter Gebäudedaten bei der Ausstellung von Energieausweisen, werden in Zukunft als Ordnungswidrigkeit geahndet.

