AltbauIntelligente Wärmedämmung bei der Gebäudesanierung

Die Bedeutung der EnEV für den Altbau
Bei Änderung, Modernisierung und Ausbau bestehender Wohngebäude kann als Nachweis der Einhaltung der EnEV wahlweise das Bauteilverfahren oder das Referenzgebäudeverfahren angewendet werden.
Beim Bauteilverfahren darf das geänderte Bauteil, wie in der EnEV 2007, den festgelegten U-Wert nicht überschreiten. Das Anforderungsniveau der U-Werte wurde je nach Bauteil in unterschiedlicher Höhe verschärft, beispielsweise für Außenwände von 0,35 beziehungsweise 0,45 auf 0,28 Watt pro Quadratmeter Kelvin (W/m²K) oder für Fenster von 1,7 auf 1,3 W/m²K.
Alternativ dazu kann wie bisher der Nachweis über die Einhaltung des Jahres-Primärenergiebedarf für das gesamte Gebäude geführt werden (Referenzgebäudeverfahren). Dabei darf der Jahres-Primärenergiebedarf des gesamten Wohngebäudes den des Referenzgebäude um nicht mehr als 40 Prozent überschreiten.
Im Keller und bei der Außenwand unterscheidet man jetzt zwischen Wärmedämmmaßnahmen mit geringen Anforderungen auf der warmen und höheren Anforderungen auf der kalten Seite. Wird bei Wänden mit U ≥ 0,9 W/m²K der Putz erneuert, muss ein zusätzlicher Wärmeschutz mit einem entsprechenden Dämmstoff wie Glaswolle oder andere Mineralwollen, Styropor, Styrodur oder Neopor angebracht werden. Ganz besonders eignet sich das neu entwickelte, leicht zu verarbeitende climowool für diese Zwecke.
